"Abschaltverordnung ist nicht zu befürworten"

Stellungnahme zu Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums

  • News 29.02.2012

Das Bundeswirtschaftsministerium will das Stromnetz vor Schwankungen schützen und dazu in einer Verordnung Anreize für das schnelle und flexible Abschalten der Stromversorgung von großen Stromverbrauchern schaffen. In Frage kommen sollen nur Großverbraucher ab 50 Megawatt mit hohen Vollbenutzungsstunden, wozu besonders energieintensive Industrieunternehmen wie z. B. Aluminium- und Chemiewerke gehören. Sie sollen zwischen 30.000 und 60.000 Euro Jahresprämie pro Megawatt Leistung erhalten, wenn sie zustimmen, dass ihnen bei Gefährdung oder Störung des Netzbetriebs kurzzeitig der Strom abgestellt werden kann. Die Kosten durch die Prämien sollen von den Netzbetreibern auf den Strompreis aufgeschlagen werden können und 102 Millionen Euro pro Jahr nicht übersteigen.

Frank Merten und Arjuna Nebel vom Wuppertal Institut machen in einer Stellungnahme deutlich, dass sie die Einbeziehung insbesondere der Großbetriebe in die Netzstabilisierung durch schnelles An- oder Abschalten grundsätzlich für richtig halten - allerdings nicht in Form der derzeit geplanten Abschaltverordnung. Der Entwurf dafür, im Wortlaut noch nicht veröffentlicht, habe nach derzeitigem Kenntnisstand mehr Nachteile als Vorteile: Die kurzfristige Trennung bestimmter Großverbraucher vom Stromnetz ("Lastabwurf") sei zu unflexibel und zu sehr auf die Bedürfnisse der Großverbraucher ausgerichtet. Vor allem aber würde sie die bewährte und deutlich günstigere Stabilisierung des Stromnetzes über Regelenergie verdrängen - und das obwohl der Regelenergiemarkt noch Kapazitäten habe, so die Autoren.


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