Klimaschutz und Menschenrechte miteinander vereinbaren

Integration der Menschenrechte ins Pariser Klimaabkommen

  • News 19.12.2018

Klimaschutzmaßnahmen können sich negativ auf die Einhaltung der Menschenrechte auswirken. Nach langen Diskussionen enthält das Pariser Klimaabkommen daher als erstes internationales Umweltabkommen einen Bezug auf die Menschenrechte. Bei der Konzeption und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen geht es nicht allein darum Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren, sondern auch die Menschenrechte zu respektieren und zu fördern. Das Klimaabkommen verweist auf das Recht auf Gesundheit, die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, Migranten, Kinder, Menschen mit Behinderungen und Menschen in sozial schwachen Situationen, das Recht auf Entwicklung sowie auf Gleichstellung der Geschlechter, die Stärkung der Rolle der Frau und Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Die Verweise auf die Menschenrechte im Pariser Klimaabkommen sind in vielerlei Hinsicht bahnbrechend und ziehen Konsequenzen für alle Vertragsparteien mit sich. Der Erfolg hängt jedoch in hohem Maße davon ab, wie sie letztlich die Umsetzung des Pariser Abkommens auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene beeinflussen.

Sébastien Duyck und Erika Lennon, beide Anwälte für das Climate & Energy Program am Center for Internationel Environmental Law, Wolfgang Obergassel, Projektleiter in der Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik am Wuppertal Institut, und Dr. Annalisa Savaresi, Dozentin für Jura an der Universität Stirling, haben in ihrem Artikel "Human Rights and the Paris Agreement's Implementation Guidelines: Opportunities to Develop a Rights-based Approach" das Verhältnis zwischen Klimawandel und Menschenrechten untersucht. Das Autorenteam betrachtet zunächst die bisherigen Auswirkungen der Klimapolitik auf die Menschenrechte. Anschließend zeigen sie fünf Schlüsselaspekte auf, bei denen die Menschenrechte in den Umsetzungsleitlinien des Pariser Klimaabkommens berücksichtigt werden können. Dazu gehören:

  • die Leitlinien für die Klimaschutzbeiträge der Länder (Nationally Determined Contributions, kurz NDCs)
  • Kommunikation zu Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (adaptation communication)
  • der globale Transparenzrahmen, innerhalb dessen die Staaten über ihre Klimaschutzmaßnahmen berichten
  • die regelmäßige globale Bestandsaufnahme zum Klimaschutz (global stocktake)
  • die Mechanismen nach Artikel 6 des Abkommens

Da Klimaschutzmaßnahmen insbesondere die Rechte der am stärksten gefährdeten Menschen beeinträchtigen, ist die Entwicklung eines rechtebasierten Ansatzes für Klimaschutzmaßnahmen, welchen die Autoren entwickelten, von entscheidender Bedeutung. Die Durchführungsleitlinien stellen den ersten Test für das Engagement der Vertragsparteien für eine größere, bessere und gerechtere internationale Zusammenarbeit beim Klimawandel dar.

Der vollständige Artikel ist beim Carbon & Climate Law Review (CCLR) in englischer Sprache erschienen und im nachfolgendem Link frei verfügbar.


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