Braunkohle - ein subventionsfreier Energieträger?

  • Projekt-Nr.2211
  • Laufzeit 01/2004 - 10/2004

Ziel des vorliegenden Kurzgutachtens war es, in Anbetracht der Fülle der die ökonomische Position und Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Braunkohle tangierenden Regelungen eine erste Übersicht und Systematisierung sowie ansatzweise Quantifizierung potentieller Begünstigungstatbestände zu schaffen. Dabei wird in dieser Kurzstudie ein weit gefasster Subventionsbegriff zugrunde gelegt, der neben den expliziten, d.h. direkt budgetwirksamen Subventionen auch implizite Subventionen umfasst, deren Spektrum bis hin zu externen Kosten reicht.
Dagegen sind die mit der Produktion und Nutzung von Braunkohle verbundenen - in der Regel positiven - Auswirkungen wie die Schaffung von Umsätzen, Wertschöpfung Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie ihr Beitrag zur technischen und sozialen Innovation gemäß der Abgrenzung des Gegenstandes nicht Gegenstand dieser Kurzstudie.
Die hervorstechendsten Begünstigungen der Braunkohlenwirtschaft ergeben sich - bei all den Unsicherheiten, mit denen die vorliegende Analyse behaftet ist - aus

  • den Unterschieden zwischen besteuertem Erdgas im Gegensatz zu den steuerfreien Energieträgern Kohle, Uran und anderen in der Stromerzeugung,
  • den Privatisierungsregelungen der ostdeutschen Braunkohlenwirtschaft einschließlich der in diesem Zusammenhang in Ostdeutschland gewährten Förderung von Investitionen in Kraftwerke etc. und
  • den externen Kosten, die weitgehend durch die Allgemeinheit bzw. spätere Generationen getragen werden.
  • Nicht zu vernachlässigen sind aber auch die indirekten Förderungen des Absatzes von Braunkohlenprodukten und Braunkohlenstrom sowie die unentgeltliche bzw. verbilligte Nutzung endlicher Ressourcen.

Die hier zusammengestellten staatlichen Begünstigungen der Braunkohleförderung und -nutzung summieren sich insgesamt zu einer Größenordnung von etwa 4,5 Mrd. Euro pro Jahr. Davon entfällt knapp 1 Mrd. Euro jährlich auf explizite und implizite Subventionen. Einen großen Teil machen die Unterschiede in der Energieträgerbesteuerung aus. Dazu kommen pro Jahr rund 3,5 Mrd. Euro externe Kosten, wenn die vorsichtigste verfügbare Abschätzung zugrunde gelegt wird. Beide genannten Größen sind durch politische Entscheidungen über die Rahmenbedingungen für die zukünftige Wahl des Energieträgermixes beeinflussbar.


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