Volkswirtschaftliche Vorteile und höhere Finanzierungssicherheit durch einen Stillegungs- und Entsorgungsfonds

Eine Untersuchung der Bildung und Verwendung von Rückstellungen für Stillegung, Rückbau und Entsorgung im Kernenergiebereich

  • Publikationen 14.03.1996

Atomkraftwerksbetreiber sind gemäß der Genehmigungstatbestände der § 7 und 9 Atomgesetz (AtG) in Verbindung mit § 9a AtG und allgemeinen öffentlich-rechtlichen Vorschriften als Verursacher für die "Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle" und die bestimmungsgemäße Durchführung der Stilllegung einer Atomanlage nach Ende ihrer Betriebszeit zuständig.

Die Rückstellungen für Stillegung und Rückbau werden ab der Inbetriebnahme eines Atomkraftwerks (AKW) über einen Zeitraum von 19 Jahren angesammelt. Wann und wie das jeweilige AKW tatsächlich stillgelegt wird, wann also die Gelder benötigt werden und in welcher Höhe, steht während der Laufzeit des Kraftwerks jedoch noch nicht fest. Bis zu ihrer bestimmungsgemäßen Auflösung dienen die Rückstellungsgelder der unbestritten kostengünstigen Innenfinanzierung der Betreiber, die aus ordnungspolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen kritisch zu beurteilen sind. Die Betreiber bzw. ihre Muttergesellschaften bauen mit Hilfe der Rückstellungsgelder u. a. ihre Monopolstellung im Energiebereich durch Stadtwerke-Anteilskäufe aus und Wettbewerbsposition in anderen Bereichen, z. B. in der Telekommunikationsbranche, der Abfallwirtschaft und der Wasserversorgung.

Hier liegt ein energie-, ordnungs- und finanzpolitisches Problem von beträchtlichem Umfang.

 

 

Wolfgang Irrek:

Volkswirtschaftliche Vorteile und höhere Finanzierungssicherheit durch einen Stillegungs- und Entsorgungsfonds

Eine Untersuchung der Bildung und Verwendung von Rückstellungen für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung im Kernenergiebereich

Wuppertal Paper Nr. 53 (März 1996)

 

Bezug: Nur als Hardcopy erhältlich. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an: pr@wupperinst.org


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