Agrophotovoltaik als ressourceneffiziente Landnutzung

Stellungnahme zur Konsultation des Bundeswirtschaftsministeriums

  • Publikationen 26.08.2014

Aufgrund der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll die Förderhöhe für Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen nun wettbewerblich über Ausschreibungen ermittelt werden. Dafür muss eine entsprechende Rechtsverordnung geschaffen werden. Für die Eckpunkte eines solchen Ausschreibungsdesigns hat das Bundeswirtschaftsministerium eine öffentliche Konsultation in Gang gesetzt, zu der auch das Wuppertal Institut zusammen mit dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und weiteren Unterstützern eine Stellungnahme abgegeben haben.

Ihre Empfehlung ist, die Ressourcen- bzw. Landnutzung von PV-Freiflächenanlagen als wesentliches Kriterium in die Förderung einzubeziehen. Vor dem Hintergrund eines erhöhten Nutzungsdrucks auf den ländlichen Raum weisen sie darauf hin, dass ihr angestrebter Ausbau zu ökonomischen, ökologischen, politischen und gesellschaftlichen Konfliktkonstellationen führen könnte. Zugleich machen sie deutlich, dass es zur herkömmlichen Technologie eine Alternative, die Agrophotovoltaik-Freiflächentechnologie gibt, ein Anbausystem zur Produktion von landwirtschaftlichen Gütern unterhalb von PV-Modulen. Sie ermöglicht die simultane Erzeugung von PV-Strom und die Produktion von Nahrungsmitteln. Folgerichtig wird empfohlen, nicht die PV-Anlagen, sondern Freiflächen-Technologien zum Gegenstand der geplanten Pilotausschreibungen zu machen. Die Ausweitung herkömmlicher Anlagen sollte sich auf unterdurchschnittlich fruchtbare Ackerflächen beschränken.

 

Die Stellungnahme von Wuppertal Institut und Fraunhofer ISE steht hier als Download zur Verfügung, auf der Webseite des BMWi ebenso das Eckpunktepapier des BMWi.


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