Umweltintegrität und Ehrgeiz in Marktmechanismen

Neuer Artikel und Diskussionspapiere zur Ausgestaltung von Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens

  • News 17.06.2019

Vom 17. bis 28. Juni 2019 findet in Bonn die nächste Runde der UN-Klimaverhandlungen statt. Ein Thema der Verhandlungen wird sein, wie die neuen Marktmechanismen unter Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens ausgestaltet werden können. Passend zum Beginn der Verhandlungen hat die Zeitschrift Climate Policy einen neuen Beitrag von Axel Michaelowa und Sonja Butzengeiger von Perspectives Climate Research sowie von Lukas Hermwille und Wolfgang Obergassel aus dem Forschungsbereich Internationale Klimapolitik in der Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik am Wuppertal Institut veröffentlicht. Im Beitrag gibt das Autorenteam Empfehlungen, wie das Konzept der Zusätzlichkeit unter Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens umgesetzt werden kann.

Artikel 6 erlaubt es den Staaten, bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzbeiträge (englisch Nationally Determined Contributions, NDCs) zusammen zu arbeiten und Emissionsreduktionen untereinander zu transferieren. Solche marktbasierten Ansätze können effektive Emissionsminderungsinstrumente sein, allerdings können sie auch die Integrität und Wirksamkeit des globalen Klimaschutzes bedrohen, wenn sie falsch benutzt werden. Die Zusätzlichkeit ist in diesem Zusammenhang ein Schlüsselkonzept. Die Kernidee: "Alle Emissionsminderungsmaßnahmen, die durch einen marktbasierten Mechanismus gefördert werden sollen, müssen zeigen, dass die Emissionsreduktionen ohne die marktbasierten Mechanismen nicht möglich gewesen wären", erklärt Wolfgang Obergassel.

Der Beitrag "Additionally revisited: guarding the integrity of market mechanisms under the Paris Agreement" bespricht zunächst generische Definitionen von Zusätzlichkeit sowie die bisher verwendeten Ansätze zur Überprüfung der Zusätzlichkeit. Auf dieser Grundlage diskutiert der Beitrag, unter welchen Voraussetzungen die Zusätzlichkeitsprüfung von individuellen Maßnahmen oder Politiken im neuen Kontext des Pariser Abkommens weiterhin nötig ist. Der Beitrag argumentiert, dass nur dann auf eine Zusätzlichkeitsprüfung jeder einzelnen Aktivität verzichtet werden kann, wenn die Staaten bereit sind, sich einer unabhängigen Prüfung der Robustheit ihrer NDCs zu unterziehen. Ist dies nicht möglich, sollte die Prüfung der Zusätzlichkeit jeder einzelnen Maßnahme verlangt werden. Darüber hinaus untersucht der Beitrag, wie die Zusätzlichkeitsprüfung für unterschiedliche Arten von Aktivitäten ausgestaltet werden kann. Der Artikel empfiehlt, für einzelne Projekte, Programme und unterschiedliche Arten von Politikmaßnamen unterschiedliche Ansätze für die Zusätzlichkeitsprüfung zu verfolgen.

Anlässlich zu den Klimaverhandlungen in Bonn hat das Umweltbundesamt (UBA) zudem vier vorläufige Diskussionspapiere veröffentlicht, in denen weitere Aspekte des Mechanismus unter Artikel 6.4 untersucht werden:

  • Wie kann der Mechanismus unter Artikel 6.4 eine Gesamtminderung der globalen Emissionen bewirken?
  • Wie können Benchmarks zur Festlegung von Baselines für Minderungsaktivitäten unter Artikel 6.4 genutzt werden?
  • Wie kann die Nutzung des Artikel 6.4 dazu beitragen, den Ehrgeiz der weltweiten Klimaschutzmaßnahmen zu steigern?
  • Welchen Beitrag kann der freiwillige Markt in Zukunft zur Ambitionssteigerung leisten?

Die UBA-Diskussionspapiere, der Climate-Policy-Artikel sowie weitere Informationen sind unter den nachfolgenden Links zu finden.


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