EU-Taxonomie: Mit neuer Methodik künftig Energie-Schwellenwerte schätzen

Referierter Artikel in Springer Nature erschienen zum vereinfachten Nachweis der EU-Taxonomie-Konformität im Gebäudebereich bei begrenzter Datenverfügbarkeit

  • News 07.04.2025

Die EU Taxonomie-Verordnung ist eine Klassifikation für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die für die Berichterstattung von Finanzinstituten verwendet wird. Allerdings ist es nicht immer leicht, die Erfüllung der sogenannten technischen Kriterien hierfür nachzuweisen. 

Im Gebäudebereich verlangt die EU-Taxonomie Verordnung für den Erwerb und Besitz von Gebäuden (Baujahr vor 2021) den Nachweis, dass der Primärenergiebedarf des Gebäudes unter die besten 15 Prozent des nationalen oder regionalen Gebäudebestands fällt. Die Bestimmung der Anlagen, die unter dieses Kriterium fallen, ist jedoch eine Herausforderung für Finanzinstitute, da ihnen die dafür notwendigen Informationen nicht immer vorliegen. Darüber hinaus wird sich dieser Schwellenwert im Zuge der anstehenden Sanierungsmaßnahmen und höheren Energieeffizienzstandards weiter verschieben, was die Planungssicherheit für Finanzinstitute und Investoren verringert.

Im Rahmen des MHB-IR Projektes haben die Forschenden des Wuppertal Instituts deshalb eine Methodik entwickelt, mit der das 15-Prozent-Kriterium auf Grundlage von vergleichsweise geringen Daten für den heutigen als auch zukünftigen Gebäudebestand bestimmt werden kann. Diese Methodik sowie Schwellenwerte für aktuelle und zukünftige deutsche Wohngebäude, haben sie nun im referierten Artikel "Estimating future thresholds for the 15% eligibility criteria of the EU taxonomy with limited data availability" bei Springer Nature veröffentlicht. Ihre Erkenntnisse richten sich insbesondere an Finanzinstitute und Investoren, welche die Taxonomie-Konformität ihres Gebäude-Portfolios nachweisen möchten.

Der Artikel ist frei zugänglich in englischer Sprache im nachfolgenden Link abrufbar.


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