Entsprechend den Vorgaben durch die Klimarahmenkonvention und des Artikels 5 (1) des Kyoto-Protokolls ist Deutschland jährlich zu einer transparenten, vergleichbaren, vollständigen, konsistenten und exakten Emissionsberichterstattung für die freigesetzten Treibhausgase verpflichtet.
In diesem Rahmen leistet das Wuppertal Institut in Kooperation mit dem Öko-Institut die inhaltliche Begleitung und Durchführung der unabhängigen bilateralen Inventarüberprüfung zwischen Deutschland und Finnland als Teil der Qualitätssicherung der Inventare. Dabei wird zugleich das unter Artikel 5.2 des Kyoto-Protokolls geforderte "Adjustment-Verfahren" (eine Überprüfung und unter konservativen Annahmen durchgeführte Korrektur der Treibhausgasinventare durch unabhängige Experten für den Fall methodischer Abweichungen von den vereinbarten Vorgaben) erstmals anhand des Deutschen und des Finnischen Treibhausgasinventars durchgeführt und erprobt.
Die Ergebnisse des Vorhabens werden von den beteiligten Ländern direkt in die Diskussionen auf der Ebene der UNFCCC und der EU eingespeist.
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