Der per EU-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/955 des Europäischen Parlaments und des Rates) eingerichtete Klima-Sozialfonds soll vulnerable Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmende unterstützen, die von der Einbeziehung der Treibhausgasemissionen von Gebäuden und Straßenverkehr in den Geltungsbereich der EU-Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments) betroffen sind. Jeder Mitgliedstaat muss einen Klimasozialplan entwickeln, der ein kohärentes Bündel von Maßnahmen- und Investitionsvorschlägen enthält und als Grundlage für die Zuweisung von Finanzmitteln dienen soll.
Im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrags haben die Forschenden die Aufgabe, einen Leitfaden zu entwickeln, der die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung dieser Anforderung unterstützt. Zu diesem Zweck entwickelt das Projektteam eine Reihe von Kriterien, um Good-Practice-Beispiele für kosteneffiziente Maßnahmen und Investitionen zu definieren, die von den Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 4 der oben genannten EU-Verordnung in ihre Pläne aufgenommen werden können. Auf Basis einer umfassenden Analyse grauer und wissenschaftlicher Literatur identifiziert das Projektteam anschließend eine Liste von Good-Practice-Beispielen zum Erreichen der in der Verordnung definierten Ziele und erstellt detaillierte Beschreibungen ausgewählter Fälle im Hinblick auf die verschiedenen Kriterien. Darüber hinaus entwickeln die Forschenden Empfehlungen für die kosteneffiziente Gestaltung und Umsetzung der Maßnahmen und Investitionen sowie zur Vermeidung potenzieller Fallstricke.
Cookie-Einstellungen
Cookies helfen uns, die Website für Sie ständig zu verbessern. Mit dem Klick auf den Button "Zustimmen" erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Für weitere Informationen über die Nutzung von Cookies oder für die Änderung Ihrer Einstellungen klicken Sie bitte auf Mehr über die Verwendung und Ablehnung von Cookies.