Die Wiederverwendung von Produkten ist ein zentraler Bestandteil der Abfallvermeidung – und ein wichtiger Baustein der europäischen Kreislaufwirtschaftspolitik. Die EU-Abfallrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur regelmäßigen Überwachung des Umsetzungsstands. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/19 legt dafür ein einheitliches Verfahren fest, nach dem Deutschland seine Wiederverwendungs-Daten erheben und melden muss. Vor diesem Hintergrund aktualisiert das Projektteam die Wiederverwendungs-Daten für das Berichtsjahr 2024:
Anhand eines Qualitätskontrollberichts dokumentiert und überprüft das Projektteam das methodische Vorgehen. Abschließend erarbeiten die Forschenden konkrete Handlungsempfehlungen, die die künftige Berichterstattung verbessern sollen.
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