FortAVP

Erarbeitung der Grundlagen für die Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms auf der Basis einer Analyse und Bewertung des Umsetzungsstandes

  • Projekt-Nr.350870
  • Laufzeit 08/2016 - 10/2018

Nach den Vorgaben des Artikels 29 der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtline) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Abfallvermeidungsprogramme aufzustellen. Gemäß § 33 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das deutsche Abfallvermeidungsprogramm (AVP), welches als "Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder" im Juli 2013 erstmalig von der Bundesregierung verabschiedet wurde, alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben.

Vor dem Hintergrund dieser im Jahr 2019 notwendigen Überprüfung des AVP, ermittelten innerhalb des Vorhabens "FortAVP" Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Umsetzungsstatus des AVP und bewerteten diesen. Mit Blick auf bislang ungenutzte Abfallvermeidungspotenziale bezogen sie dafür auch die im AVP benannten Prüfaufträge mit ein. Auch weitere, bislang im AVP nicht berücksichtigte Aspekte, prüften sie daraufhin, ob diese einen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten können.

Ausgehend von den Analyseergebnissen zum derzeitigen Stand in Hinblick auf die Umsetzung des AVP auf Ebene des Bundes, der Länder sowie der Kommunen und einer Bewertung bestehender Vermeidungspotenziale erarbeiteten die Projektbeteiligten konkrete Vorschläge für eine mögliche Weiterentwicklung und Fortschreibung des Programms. Dazu entwickelten sie konkretere Maßnahmenvorschläge zu zuvor priorisierten Abfallströmen und entsprechend wesentlichen Vermeidungsansätzen.


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