Digitale Plattformen haben eine Vielzahl von Funktionen, die aus Verbrauchersicht hilfreich und wünschenswert sind. Bei Nutzung dieser Funktionen kann es jedoch auch zu Problemen kommen, aus denen sich regulatorischer Handlungsbedarf ergibt. Wie eine rechtlich adäquate Regulierung aber aussehen kann, ist höchst fraglich.
Daher hat der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun die Stellungnahme "Grundlegung einer verbrauchergerechten Regulierung interaktionsmittelnder Plattformfunktionalitäten" zur Plattformregulierung vorgelegt. Demnach sollten Plattformen insgesamt zwar stärker in die Verantwortung genommen werden, etwa, wenn es um die Mittelung persönlichkeitsrechtsverletzender Inhalte geht. Es sei aber darauf zu achten, dass ein angemessener Ausgleich zwischen den Rechten und Interessen sowohl der Plattformbetreiber und der Rechteinhaber, als auch der Verbraucherinnen und Verbraucher gefunden wird, da die Rechte und Interessen jeder dieser Parteien grundrechtlich geschützt seien.
Die Mitglieder des Sachverständigenrates haben außerdem fünf Maximen für die Regulierung von Plattformen aus Verbraucherperspektive entwickelt:
An der Stellungnahme hat unter anderem auch Prof. Dr. Christa Liedtke, Mitglied des SVRV und Leiterin der Abteilung Nachhaltiges Produzieren und Konsumieren am Wuppertal Institut, mitgearbeitet.
Die Stellungnahme "Grundlegung einer verbrauchergerechten Regulierung interaktionsmittelnder Plattformfunktionalitäten" ist im nachfolgenden Link abrufbar.
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