CO2-Preis sozial gerecht und nachhaltig gestalten

Aktuelles Diskurspapier der Friedrich-Ebert-Stiftung gibt Empfehlungen

  • News 01.12.2021

Wegen des zu Jahresbeginn 2021 eingeführten CO2-Preises zahlt ein Durchschnittshaushalt mehr für das Heizen und Autofahren. Die EEG-Umlage, die den Strompreis bislang zusätzlich verteuerte, will die Ampelkoalition in der anstehenden Legislaturperiode abschaffen. Um den künftigen Preisanstieg bei Gas, Diesel und Benzin für finanziell schwache Haushalte abzumildern und damit die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, will sie einen sozialen Kompensationsmechanismus entwickeln, das sogenannte Klimageld.

In dem Diskursbeitrag "Sozial nachhaltig? Verteilungswirkungen einer CO2-Bepreisung auf Privathaushalte" analysieren Maike Venjakob und Oliver Wagner aus dem Forschungsbereich Energiepolitik am Wuppertal Institut die Verteilungswirkungen steigender Energiekosten auf private Haushalte. Die betrachten dafür die Kosten für Strom, Heizenergie und Kraftstoffe. Sie vergleichen auch die Auswirkungen des CO2-Preises und verschiedene Maßnahmen für eine soziale Ausgestaltung, wie beispielsweise eine Pro-Kopf-Pauschale (auch Klimadividende, Klimabonus oder Energiewendebonus genannt), die in gleicher Höhe an alle Bürger*innen ausgezahlt wird. Ganz wesentlich wird sich die tatsächliche Belastung daran bemessen, inwieweit in den nächsten Jahren klimafreundliche Alternativen, beispielsweise in der Mobilität oder bei der Wärmeversorgung, geschaffen werden. Im Rahmen einer Kurzanalyse wird deshalb beleuchtet, mit welchen zusätzlichen Belastungsfaktoren für private Haushalte durch die Einführung der CO2-Bepreisung von Heizenergie und Kraftstoffen in den kommenden Jahren zu rechnen sein wird und welche Ausgleichsmechanismen soziale Härten zielgenau verhindern können.

"Ärmere Haushalte mit kleineren Einkommen sind stärker belastet, da sie den grundlegenden Energiebedarf nicht weiter reduzieren können und sie prozentual höhere Energiekosten haben gegenüber den wohlhabenden Haushalten", erklärt Oliver Wagner, Autor des Papiers. Hinzu kommt, dass der Haushaltsstrompreis seit 2008 deutlich stärker gestiegen ist als die Nettolöhne, die Renten oder etwa das Arbeitslosengeld. Der Dieselpreis ist hingegen gefallen, während die Preise im öffentlichen Personennahverkehr von 2000 bis 2018 deutlich gestiegen sind – auch viel stärker als die Gesamtkosten für die Unterhaltung eines privaten Pkw.

"Vermietende können den CO2-Preis bislang vollständig auf die Mietenden umlegen. Das bietet allerdings keinen ausreichenden Anreiz, um eine energetische Gebäudesanierung vorzunehmen, die für die Dekarbonisierung in großem Stil nötig wäre und eine dringend nötige finanzielle Entlastung der Mietenden bedeuten würde", betont Maike Venjakob, Autorin des Diskurspapiers. Die beiden Forschenden schlagen beispielsweise vor, dass die Zusatzkosten nicht nur von den Mietenden getragen werden, sondern auch durch Vermietende. Zudem sei eine Pro-Kopf-Pauschale, die gleichermaßen an alle Bürger*innen ausgezahlt würde in Kombination mit etwa einer reduzierten Stromsteuer, eine präzise und bürokratiearme Rückverteilungsmaßnahme der Einnahmen aus dem CO2-Preis. Haushalte mit höherem Einkommen verursachen tendenziell mehr CO2-Emissionen als ärmere Haushalte. Erhielten beide Haushalte den gleichen Betrag, würden ärmere Haushalte daher mehr entlastet als wohlhabendere.

Der Beitrag "Sozial nachhaltig? Verteilungswirkungen einer CO2-Bepreisung auf Privathaushalte" ist als "FES diskurs" erschienen und im nachfolgenden Link abrufbar.


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