Renaissance der Kernenergie

Kommentar von Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick

  • Statements 05.01.2022

Aktuell befinden wir uns in einer Phase, in der von verschiedener Seite der Ruf nach einem "Ausstieg aus dem Ausstieg" aus der Kernenergie laut wird. Als Hauptargument wird der mögliche Beitrag der Kernenergie für den Klimaschutz genannt. Um der Diskussion gerecht zu werden, müssen drei Ebenen unterschieden werden:

Erstens gibt es Stimmen, die eine Verlängerung der Laufzeit der bestehenden deutschen Kernkraftwerke fordern. Dies erscheint insofern unrealistisch, da die Laufzeit der Kraftwerke von den Betreibern auf den im Jahr 2011 beschlossenen Ausstiegsfahrplan ausgelegt ist und eine substantielle Verlängerung zu ganz erheblichen Kosten für Ertüchtigung und gegebenenfalls sogar sicherheitstechnische Nachrüstung führen würde. Darüber hinaus haben alle Kernkraftwerksbetreiber unisono signalisiert, dass sie an einer Laufzeitverlängerung keinerlei Interesse haben und ihre Investitionsprioritäten längst auf den Ausbau erneuerbarer Energien umgestellt haben.

Zweitens geht es um den Neubau von Kernkraftwerken. Wenn dies auch noch nicht für Deutschland gefordert wird, so wird doch auf Entwicklungen im europäischen Ausland verwiesen. Doch was lässt sich aus den verschiedenen Bauvorhaben der letzten Jahre aus energiewirtschaftlicher Perspektive lernen, ob in Finnland, Frankreich oder auch – wenn auch in abgeschwächter Form – in Großbritannien? Als Beispiel kann das finnische Kernkraftwerke Olkiluoto 3 dienen, das vom französisch-deutschen Konsortium Areva und Siemens seit 2005 gebaut wird. Die Planungs- und Errichtungszeiten des Kraftwerks, das bereits im Jahr 2009 in Betrieb gehen sollte, haben sich dramatisch verlängert. De facto wurde die Erstbetriebsgenehmigung erst im Frühjahr 2021 erteilt, die Aufnahme der Stromproduktion ist für Juli 2022 geplant. Die ursprünglich kalkulierten Kosten haben sich fast verdreifacht, von 3 Milliarden auf 8,4 Milliarden Euro. Hintergrund sind vor allem Zusatzkosten aufgrund von Sicherheitsbedenken und fehlerhafter Bauteile sowie überbeanspruchter Materialien. Ähnliche Erfahrungen gab es auch bei der Errichtung des Kernkraftwerks im französischen Flammwille, dessen Baukosten sich Schätzungen zufolge vermutlich gegenüber den ursprünglichen Planungen versechsfachen werden.

Drittens geht es um sogenannte Small Modular Reactors (SMR) – also kleine und modulare Reaktoren. SMR ist ein bisher noch unbestimmter Begriff: Derartige Reaktortypen reichen von 1,5 bis 300 Megawatt installierter Leistung und technologisch von der seit langem bekannten russischen U-Boot-Technologie bis hin zu neuartigen Reaktorkonzepten, die nicht auf der herkömmlichen Funktionsweise von Leichtwasserreaktoren basieren. Letztere sind aber noch Jahre, wenn nicht Jahrzehnte vom kommerziellen Einsatz entfernt. Erste Meldungen nach der Errichtung von Prototypen – wie vom Unternehmen Rolls Royce für das Jahr 2027 und vom amerikanischen Unternehmen Terrapower für das Jahre 2028 – sind eher mit Vorsicht zu genießen. Als potenzieller, vor allem sicherheitstechnischer Vorteil von SMR wird gegenüber konventionellen Kernkraftwerken das mit großer Leistung geringere radioaktive Inventar pro Reaktor genannt und der verstärkte Einsatz passiver Sicherheitssysteme.

In einer Studie des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wird dieser potenzielle Vorteil bestätigt. Sie macht aber auch sehr deutlich, dass die Wirtschaftlichkeit derartiger Konzepte aufgrund der fehlenden Größen- und Skaleneffekte infrage zu stellen ist. Beziehungsweise sind sie nur dann wirtschaftlich realisierbar, wenn auf Sicherheitsanforderungen – beispielsweise in Bezug auf die Diversität von Sicherheitssystemen – verzichtet wird (BASE 2021). Die Studie weist zudem darauf hin, dass eine Risikobewertung nicht auf das einzelne Kraftwerk beschränkt werden darf (BASE 2021), denn letztlich führt die hohe Reaktor-Anzahl, die es für die Bereitstellung einer signifikanten Gesamtleistung braucht, zu einer substantiellen Verfielfachung des Risikos der Einzelanlage. Hinzu kommt die vorgeschlagene weltweit breit gestreute Nutzung und die verbrauchernahe Installation als risikosteigernd. Auch der komplexe und aufwändige Überwachungsaspekt durch Institutionen wie der Internationalen Atomenergiebehörde, die sicherstellen, dass radioaktives Spaltmaterial nicht in die falschen Hände gerät, wird aufgrund der kleinen Größe der Anlagen als Nachteil angesehen.

In der Zusammenschau lässt sich sagen: Die Kernenergie kann aus heutiger Sicht keinen substantiellen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten. Sie ist ökonomisch alternativen Optionen wie den erneuerbaren Energien gegenüber unterlegen. Denn sie ist mit hohen Betriebsrisiken verbunden, mit einer ungeklärten Endlagerfrage, mit Profilerationsrisiken konfrontiert und mit derart hohen Vorlaufzeiten verbunden, dass sie als Lösungsoption für den Klimaschutz zu spät kommt. Im Gegenteil: Die Fortsetzung der Debatte um die Kernenergie kann sogar dafür sorgen, dass sie mit ihrem "Heilsversprechen" dazu beitragen könnte, den Aufbau nachhaltiger, auf erneuerbarer Energien basierender Strukturen, die für den Klimaschutz essentiell sind, abzubremsen. Die Entscheidung der EU-Kommission von Ende 2021, Investitionen in die Kernenergie als Form nachhaltigen Wirtschaftens in die EU-Taxonomie aufzunehmen, ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. Sie birgt die große Gefahr, dass das wichtige Steuerungselement der Taxonomie verwässert wird und an Akzeptanz verliert. In der Konsequenz kann die Lenkungswirkung der Finanzwirtschaft nicht in dem gewünschten Maße ausgeschöpft werden und damit auch nicht zur beschleunigten Umsetzung des Transformationsprozesses beitragen.


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