Stand der Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinien und Strategien zum umwelt- und gesundheitsverträglicheren Verkehr in den Ballungsräumen in Nordrhein-Westfalen

  • Projekt-Nr.2226
  • Laufzeit 05/2005 - 09/2005

Seit dem 1. Januar 2005 hat der städtische Verkehr wegen des Inkrafttretens neuer Grenzwerte für Partikel eine große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Weiterer Handlungsbedarf wird sich durch die Umgebungslärmrichtlinie und die 2010 in Kraft tretenden NO2-Grenzwerte ergeben. Nach Meinung internationaler Wissenschaftler/innen und der Weltgesundheitsorganisation sind Luftschadstoff- und Lärmbelastungen derzeit das gravierendste Umwelt- und Gesundheitsproblem in den europäischen Ballungsräumen. Der motorisierte Straßenverkehr ist als Hauptverursacher für die Belastungen anzusehen. Verkehrsbezogene Maßnahmen sind der Schlüssel zur Einhaltung der Grenzwerte. Die Entwicklung eines umwelt- und gesundheitsverträglicheren Stadtverkehrs bedeutet, eine dauerhafte Verbesserung der Luftqualität und darüberhinaus eine Reduzierung von Lärm sowie eine Verbesserung der Standortqualität in den Ballungsräumen anzustreben.

Das Wuppertal Institut hat vor dem Hintergrund der geltenden Reglungen die Situation zur Feinstaubbelastung in den Ballungsräumen in NRW aufbereitet und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen analysiert. Die Maßnahmen wurden auf der Grundlage des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit des Landes NRW (APUG NRW) einer ersten Bewertung bezüglich ihrer Wirksamkeit unterzogen. Den Abschluss der Studie bilden weitergehende Handlungsempfehlungen zur Verbesserung von Luft- und Stadtqualität.

Die Arbeiten des APUG NRW zeigen die Wirkungszusammenhänge von Maßnahmen im Verkehr zur Reduzierung der Belastungen durch Luftschadstoffen und Lärm auf. Über die Wirkungsabschätzung verkehrlicher Maßnahmen hinaus erfolgte eine Einschätzung zu deren räumlicher und zeitlicher Wirksamkeit sowie zu möglichen Sekundär- und Synergieeffekten. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus diesen Szenarienberechnungen wurden die Auswirkungen auf die Gesundheit abgeschätzt.

Die Studie zeigt, dass aufgrund der aktuellen Beurteilungslage in zwölf Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Aktionspläne vorbereitet werden bzw. bereits in Kraft sind, um die Feinstaubbelastung kurzfristig zu senken. Darüber hinaus werden acht Luftreinhaltepläne aufgestellt, deren Maßnahmen sich gegen zu hohe Partikel- und NO2-Belastungen vor allem in Innenstädten richten. Die darin festgelegten Maßnahmen sollen eine langfristige Einhaltung der Grenzwerte sicher stellen. Maßnahmenschwerpunkte in den Plänen liegen im Bereich der technischen Optimierung von Fahrzeugen, der Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrslenkung bzw. Umverteilung des Straßenverkehrs. In diesem Maßnahmenbereich finden sich insbesondere Lenkungsmaßnahmen für den Lkw-Verkehr. Allerdings sind gerade auch dort Sekundäreffekte in Form von Verdrängungen des Verkehrs auf andere Straßen zu erwarten.

Damit Entlastungen durch technische Verbesserungen nicht durch den Anstieg der Verkehrsmenge überkompensiert werden kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass auch Strategien zur Reduzierung der Verkehrsmenge motorisierter Verkehrsmittel in die politische und planerische Diskussion einbezogen werden müssen. Auch die individuelle Verkehrsmittelwahl hat eine entscheidende Bedeutung für Umwelt und Verkehr. Mit Maßnahmen zur Reduzierung des Anteils motorisiert zurückgelegter Wege sind Synergieeffekte zum Lärmschutz, zur Verkehrsicherheit und zur Förderung der Eigenbeweglichkeit im Verkehr verbunden. Die Rechtslage zur Senkung der Belastungen zum Schutz der Bevölkerung erfordert ein aktives verkehrpolitisches Gestalten auf den Ebenen der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen. Auf europäischer und nationaler Ebene ist die Anwendung der politischen Instrumente der Rahmensetzung notwendig; auf der kommunalen Ebene und auf Landesebene gilt es, konkrete Maßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus sollte auch die private Wirtschaft den Prozess unterstützen und aktiv mitgestalten. Die Landespolitik kann durch infrastrukturelle Maßnahmen verkehrliche Entlastungen erzielen und über Förderprogramme strukturelle Veränderungen in der Verkehrsmittelzusammensetzung bewirken. Den Kommunen stehen die Instrumente der Stadtentwicklungsplanung, der Verkehrsplanung und der kommunalen Stellplatzpolitik sowie der Bauleitplanung und Grünordung zur Verfügung. Die verkehrsstrategischen Handlungsfelder liegen im Bereich der Verkehrsverlagerung und in der Verbesserung der Effizienz. Verkehrssparende Raumstrukturen sind dabei die notwendige Voraussetzung zur Erzielung von Verlagerungspotenzialen, um dauerhaft einen umwelt- und gesundheitsverträglicheren Verkehr zu entwickeln.



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