Recht auf Reparatur

Sachverständigenrat für Verbraucherfragen übergibt Policy Brief mit Empfehlungen für die Verbraucherpolitik

  • News 30.09.2022

Vier von zehn Deutschen haben im letzten Jahr ein technisches Gerät entsorgt. Oft geschieht dies, obwohl diese Geräte technisch noch nutzbar wären. Die Gründe dafür sind vielfältig. Klar ist aber: Eine längere Lebensdauer von Produkten könnte zu einer erheblichen Reduzierung des Ressourcen- und des damit verbundenen Energieverbrauchs führen. Die Diskussion um die Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz brodelt seit Jahrzehnten. Im Zuge des von der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen proklamierten "European Green Deals" soll nun auch das Europäische Verbraucherrecht auf mehr Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Die Anstrengungen der Europäischen Kommission konzentrieren sich auf die Schaffung von Regeln zur Reparierbarkeit von Produkten sowie auf das sogenannte Recht auf Reparatur. Vor diesem Hintergrund hat der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) den Policy Brief "Recht auf Reparatur" erstellt und ihn am 29. September 2022 an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, übergeben.

Durch ein sogenanntes Recht auf Reparatur soll das Europäische Verbraucherrecht stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Ein solches Recht muss gleichzeitig dem Verhalten der Verbraucher*innen, der Wirtschaftlichkeit und der Umwelt Rechnung tragen. Angesichts dieser Anforderungen skizzieren die Autor*innen des Policy Briefs zunächst Hintergründe, die einem nachhaltigen Konsum sowie einer nachhaltigen Produktion derzeit entgegenstehen, stellen erstmalig die Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung von Verbraucher*innen zum Thema "Reparatur digital vernetzter Geräte" vor und geben einen Überblick über bestehende inter- und supranationale Regelungen und Initiativen zur Förderung nachhaltiger Produktnutzung. Auf Grundlage einer vertieften Analyse aktueller regulatorischer Anstrengungen der Europäischen Kommission diskutieren die Autor*innen dann, wie Ökodesign-Anforderungen an nachhaltige Produkte mit dem Verbraucherrecht verzahnt werden können, um rechtliche Ansprüche auf Reparierbarkeit zu stärken. Abschließend werden fünf Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

"Der Weltressourcenrat zeigt auf, dass die Klimaziele nur mit Materialeffizienzstrategien auf Produkt- und Dienstleistungsebene zu erreichen sind. Reparatur ist im Kanon dieser Strategien ein wichtiger Hebel – ihr Beitrag zur Klimawende muss im Konzert dieser Strategien wie etwa Wartung, Sharingmodelle und Refurbishment bewertet werden. Dafür benötigen wir die Einführung des digitalen Produktpasses, ein Monitoring der Klimawirkung und Experimentierräume, die eine Nachjustierung des Zusammenspiels von Kreislaufstrategien und Regulierung erlauben", Prof. Dr. Christa Liedtke, SVRV-Ratsmitglied, Autorin des Policy Briefs und Leiterin der Abteilung Nachhaltiges Produzieren und Konsumieren am Wuppertal Institut.


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