Wärmewende: Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes

Ein Statement von Dr. Stefan Thomas, Leiter der Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik

  • Statements 27.02.2026

CDU und SPD haben am 24. Februar 2026 die Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt, in dem die Paragrafen 71 bis 71p sowie 72 des Gebäudeenergiegesetzes entfallen sollen.

Die wichtigsten Änderungen zur bisherigen Gesetzgebung sind die folgenden fünf Punkte:

  • Erstens: Die Anforderung, dass einen Monat nach Vorliegen der kommunalen Wärmepläne oder spätestens mit Ablaufen der Frist für deren Erstellung 2026 beziehungsweise 2028 jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll komplett entfallen. Dort heißt es: "Die Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 – 71p werden gestrichen".
  • Zweitens: Neue Öl- und Gasheizungen sollen unbeschränkt eingebaut werden können, aber ab 2029 mit zunächst zehn Prozent klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff betrieben werden. Der weitere Anstieg bis 2040 soll in drei Schritten im Gesetz festgelegt werden. Offen ist die Höhe und der Zeitpunkt der Schritte.
  • Drittens: Ab 2028 soll zudem für Anbieter von Gas und Öl eine Grüngas- beziehungsweise Grünölquote verpflichtend werden. Sie soll mit "bis zu einem Prozent" starten und soll dann hochlaufen. Auch hier ist unklar, wie hoch und schnell dies erfolgen soll.
  • Viertens: Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) soll gesetzlich geregelt und aufgestockt werden, verbunden mit weiteren Regelungen, um den Fernwärmeanschluss attraktiver zu machen und Fernwärme bezahlbar zu halten.
  • Fünftens: Ein wichtiger Punkt neben der Gesetzgebung ist, dass die "auskömmliche" Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 sichergestellt werden soll.

Bewertung auf Klimaschutzwirkung, Kosteneffizienz, Verteilungsaspekte und rechtliche Aspekte

Mit der Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe läuft die Bundesregierung große Gefahr, alle nationalen und EU-Ziele zum Klimaschutz, zu erneuerbaren Energien und auch zur Energieeffizienz zu verfehlen. Das betrifft das Klimaschutzgesetz, die Effort-Sharing-Regulation, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III und die Gebäuderichtlinie mit dem Ziel eines Nullemissions-Gebäudebestands bis 2050. Denn das GEG in seiner jetzigen Fassung erzielt laut Expertenrat für Klimafragen zusammen mit der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude den größten Anteil an der CO2-Minderung im Gebäudebereich bis 2030.

Zudem kann nach vorliegenden Rechtsgutachten die 65-Prozent-Vorgabe aufgrund von EU-Vorgaben (Vorschriften der RED III, Artikel 15a, Absatz 3, Unterabsatz 2) höchstens verringert, aber nicht ganz abgeschafft werden.

Ohne Vorschriften müssen alle Ziele durch Förderung erreicht werden. Insofern ist die Fortführung der Bundesförderung effiziente Gebäude und die Aufstockung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze zwingend und sehr zu begrüßen. Es ist aber sehr unsicher, ob sie ohne die wegfallenden Vorschriften ausreicht, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen.

Zudem läuft der Beschluss dieser Eckpunkte am vierten Jahrestag der russischen Vollinvasion in der Ukraine der Energiesicherheit Deutschlands entgegen, indem die Elektrifizierung der Wärme und damit die Umstellung von fossilem Erdgas und Erdöl auf grünen Strom voraussichtlich deutlich gebremst wird. Denn voraussichtlich werden weder genug Biomasse noch Wasserstoff oder synthetische Gase verfügbar sein, um rasch einen großen Beitrag zur Verdrängung von Erdgas und Erdöl zu leisten, noch um bis 2045 den Gebäudesektor treibhausgasneutral zu machen. Bis 2030 soll die Grüngas- beziehungsweise Grünölquote laut Eckpunktepapier zwei Millionen Tonnen CO2 reduzieren. Das sind nur etwa zwei Prozent der derzeitigen CO2-Emissionen des Gebäudesektors.

Der Wärmemarkt steht in Konkurrenz mit dem Verkehr und der Industrie sowie der Stromerzeugung um diese Energien. Wenn die Quoten rasch genug steigen würden, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen, würden die Kosten für alle diese Sektoren explodieren. Unter der Annahme, dass in den nächsten 15 Jahren die Hälfte der bestehenden Gas- und Ölheizungen durch neue Gas- und Ölheizungen ersetzt würden, würde für deren Betrieb schon fast das gesamte Biomassepotenzial in Deutschland benötigt.

So würden die Verbraucher*innen, die weiter mit Öl oder Gas heizen wollen, in eine Kostenfalle gelockt, denn auch fossiles Erdgas wird durch den EU-Emissionshandel 2 absehbar teurer werden. Andererseits könnte die Umstellung auf Biomethan oder grünen Wasserstoff aufgrund geringer Verfügbarkeit und hoher Kosten hinausgeschoben werden, wodurch wiederum die Klimaziele verfehlt werden dürften.

Besonders betroffen sind die Mietenden, wenn die Vermietenden aus Kostengründen eine Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung einbauen, die Mietenden aber die steigenden Energiekosten tragen müssen. Das Eckpunktepapier stellt dazu zwar fest: "Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen." Es wird aber nicht ausgesagt, dass dazu eine gesetzliche Regelung geplant ist und wie diese aussehen könnte.

 

Das Statement ist am 25. Februar 2026 beim Science Media Center erschienen.


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