Bundeserprobungsgesetz: Netzwerk Reallabore sieht Nachbesserungsbedarf

Stellungnahme des Netzwerks "Reallabore der Nachhaltigkeit" listet konkrete Präzisierung zum Gesetzentwurf

  • News 16.06.2026

Reallabore sind zeitlich und räumlich begrenzte, transdisziplinäre Experimentierräume in der realen Welt, in denen Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung gemeinsam innovative Technologien, Produkte oder soziale Prozesse unter Praxisbedingungen erproben. Ziel ist der schnelle Transfer von Erkenntnissen und Innovationen in die Praxis. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür hat die Bundesregierung im sogenannten Bundeserprobungsgesetz (BErpG, ehemals "Reallabore-Gesetz") festgelegt; die Formulierungshilfe für das BErpG hat das Bundeskabinett Anfang Mai 2026 beschlossen. Es regelt, wie Testläufe im Echtzeitbetrieb für neue Entwicklungen stattfinden können – und damit auch eine schnellere Anpassung des Rechts an Innovationen.

Grundsätzlich begrüßt das Netzwerk "Reallabore der Nachhaltigkeit" die Initiative der Regierung. Ein solches Gesetz leiste einen wichtigen Beitrag dafür, Innovations- und Transformationsprozesse zu erleichtern und Rechtsunsicherheiten zu reduzieren. Die Autor*innen weisen in ihrer Stellungnahme aber auch auf wesentliche Nachbesserungen hin.

Reallabor-Verständnis und Innovationsbegriff: Definitionen schärfen

Insbesondere sehen die Expert*innen die im Gesetzentwurf verwendete Definition von Reallaboren kritisch: "Reallabore sind kein regulatorisches Werkzeug, sondern Orte gesellschaftlicher Ko-Produktion von Wissen und Wandel. Das Gesetz sollte dieses Verständnis rechtlich verankern, andernfalls bleibt es hinter dem zurück, was die Praxis längst leistet", betont Dr. Franziska Stelzer, Mitautorin der Stellungnahme und Senior Researcherin im Forschungsbereich Innovationslabore am Wuppertal Institut. Deshalb sprechen sich die Autor*innen dafür aus, das Reallabor-Verständnis des Gesetzes zu erweitern und an das wissenschaftlich-transdisziplinäre Verständnis anzupassen.

Sie kritisieren beim Innovationsbegriff insbesondere, dass er auf marktwirtschaftlich verwertbare, insbesondere technologische Innovationen, begrenzt ist. Notwendig sei jedoch ein breiter gefasster Innovationsbegriff, der auch soziale, kulturelle, politische und systemische Innovationen einschließe.

In der Stellungnahme formulieren die Forschenden zudem weitere konkrete Verbesserungsvorschläge:

  • Nachhaltigkeit verankern: Der Gesetzentwurf verweist zwar auf die Agenda 2030 und zwei Sustainable Development Goals (SDGs), aber daraus folgen keine ausreichenden Konsequenzen für die inhaltliche Ausgestaltung. Um Nachhaltigkeitsaspekte in das Gesetz aufzunehmen, könnten beispielsweise Checklisten helfen.
  • Fairer Zugang: Vor allem Akteur*innen mit juristischer Expertise, administrativer Erfahrung und organisatorischen Ressourcen können den Entwurf nutzen und davon profitieren. Jedoch besteht die Gefahr, dass kleine Kommunen, Start-ups und zivilgesellschaftliche Initiativen zurückbleiben. Darum seien flankierende Maßnahmen notwendig, wie niedrigschwellige Beratung, Schulungen, praxisnahe Leitfäden und Antragsunterstützung.
  • Wissenschaft stärker einbinden: Die Rolle der Wissenschaft sollte im Gesetz gestärkt werden. Nicht nur bei der Durchführung von Reallaboren ist wissenschaftliche Begleitung relevant, sondern auch bei der Auswertung. So werden Erfahrungen auch auf andere Kontexte übertragen. Forschende können Lernprozesse systematisieren, Wirkungen beurteilen und Probleme frühzeitig erkennen.
  • Transformation und Exnovation mitdenken: Um tiefgreifende Veränderungen zu bewirken, braucht es neben Innovation auch Transformation und Exnovation, den gezielten Abbau veralteter Prozesse. Das sollte das Gesetz abbilden.

Die komplette Stellungnahme des Netzwerks ist über den untenstehenden Link kostenfrei abrufbar.

Über das Netzwerk Reallabore der Nachhaltigkeit

Das Netzwerk Reallabore der Nachhaltigkeit wurde 2019 gegründet und umfasst aktuell über 120 aktive und abgeschlossene Reallabore sowie 75 Mitgliedsorganisationen aus Wissenschaft und Praxis. Dazu zählt unter anderem das Wuppertal Institut. Die Netzwerk-Beteiligten arbeiten seit mehr als 13 Jahren in und zu Reallaboren. Sie haben sowohl den theoretischen Diskurs als auch die Verwirklichung von Reallaboren maßgeblich mitgeprägt und in diesem Zeitraum wichtige Beiträge zur Entwicklung, Umsetzung, Rahmensetzung und Förderung von Reallaboren geleistet.


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