SFPF

Nachhaltigkeitsfilter für öffentliche Mittel - Leitfaden zur Anwendung der EU-Taxonomie

  • Projekt-Nr.452259
  • Laufzeit 05/2020 - 09/2020

Das Wuppertal Institut hat zusammen mit dem WWF Deutschland vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie den "Nachhaltigkeitsfilter für öffentliche Mittel" erstellt. Dieser Leitfaden beschäftigt sich mit der Frage, wie öffentliche Mittel – insbesondere solche aus Förderprogrammen – zielgerichtet eingesetzt werden können, um den Klimaschutz und andere Umweltziele voranzutreiben.
Hierfür haben die Forschenden ein mehrstufiges Frage- und Antwort-Verfahren entwickelt. Dieses soll helfen, den Investitionszweck in den Vordergrund zu rücken und den bürokratischen Mehraufwand für Berichte und Prüfungen möglichst gering zu halten. Die genaue Ausgestaltung der Förderstufen orientiert sich dabei an der EU-Taxonomie-Verordnung für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und richtet sich dabei explizit die graue Wirtschaft.

Im Bereich öffentlich geförderter Projekte werden dazu die folgenden Förderstufen unterschieden:

  • Förderstufe A ist dann anzuwenden, wenn Geschäftstätigkeiten per Definitionem zu den  Klimaschutz-Zielen beitragen oder explizit nachhaltige Projekte gefördert werden sollen.
  • Förderstufe B richtet sich an Wirtschaftsaktivitäten, die von der EU-Taxonomie erfasst sind und deren Taxonomie-konformität dementsprechend nachgewiesen werden kann.
  • Förderstufe C adressiert positive Nachhaltigkeitswirkungen der Wertschöpfungskette, wenn beispielsweise klimafreundliche Materialien der Grundstoffindustrie in Endprodukten eingesetzt werden.
  • In Förderstufe D fallen alle Antragsteller*innen, die keine Eignung für die ersten 3 Förderstufen nachweisen können, aber bereit sind ihre eigene Klimawirkung zu messen und mithilfe wissenschaftsbasierter Pfade zu reduzieren.

Der Nachhaltigkeitsfilter ist im nachfolgenden Link verfügbar und enthält eine Reihe von Beispielen für die Praxis – ausgelegt für das erste Konjunkturpaket der Bundesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie.



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