Durch die Ökodesign-Richtlinie wurde ein Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte geschaffen. Ziel der Richtlinie ist es, den freien Verkehr dieser Produkte im Binnenmarkt der Europäischen Union zu gewährleisten.
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2015/1189 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2015/1187 sind beide Verordnungen von der Kommission spätestens am 1. Januar 2024 im Hinblick auf den technischen Fortschritt zu überprüfen. Dabei werden insbesondere hinsichtlich des Ökodesigns und der Energiekennzeichnung genauer betrachtet:
Ziel des Vertrags ist es, die Kommission während des gesamten Prozesses zur Überprüfung der beiden Verordnungen zu unterstützen. Die Überprüfung soll sich so eng wie möglich an den "Better Regulation Guidelines" und der "Better Regulation Toolbox" orientieren.
Innerhalb des Vorhabens widmen sich die Projektbeteiligten den folgenden drei Hauptaufgaben:
Darüber hinaus erstellen die Projektbeteiligten einen Folgenabschätzungsbericht und ein Arbeitspapier mit detaillierten Vorschlägen für mögliche Änderungen der Verordnung.
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