Erstellung eines Grobkonzepts zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung NRW

  • Projekt-Nr.12104
  • Laufzeit 10/2013 - 12/2013

Nach § 7 des Klimaschutzgesetzes strebt die Landesregierung bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Landesverwaltung an. Dabei legt sie für die Behörden, Einrichtungen, Sondervermögen und Hochschulen ein verbindliches Konzept als Teil des Klimaschutzplanes vor. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat sich entschlossen, die Erstellung eines Grobkonzeptes zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 extern zu vergeben. Auf der Basis des zu erstellenden Grobkonzeptes soll in einem nächsten Schritt ein Feinkonzept erstellt werden.


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