Klimaschutz und Versorgungssicherheit – eine Wechselwirkungsanalyse: geopolitische Lage mit Booster- oder Bremswirkung?

Eine Einschätzung von Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick

  • Statements 10.06.2022

Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine dauert jetzt schon mehr als 100 Tage. Neben den schrecklichen Folgen für die Menschen in der Ukraine und das ihnen zugefügte Leid schaut die Welt und auch Deutschland auf drastisch gestiegene Energieträger- und Rohstoffpreise sowie die weiterhin drohende Gefahr einer physischen Verknappung insbesondere von Erdgas.

In der aktuellen Lage stellt sich zunehmend die Frage, welche Zielkonflikte sich durch die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und den Klimaschutzzielen ergeben. Viele fragen sich, ob wir jetzt (insbesondere mit der durch den Krieg in der Ukraine verschärften Lage) den Klimaschutz zugunsten von Versorgungssicherheit zurückstellen müssen oder aber genau umgekehrt die Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen jetzt hilft, die Versorgungssicherheit und die Folgen gestiegener Energieträgerpreise abzumildern und sich langfristig robuster und resilienter aufzustellen. Können sich beide Ziele gegenseitig unterstützen und wenn ja, durch welche Maßnahmen? Wirkt der Krieg in der Ukraine für den Klimaschutz als Booster oder führt er zu einer nicht unmaßgeblichen Bremswirkung? Der nachfolgende Text versucht hierzu eine Einordnung zu geben:

Unabhängig von dem geopolitischen Spannungsfeld, das sich durch den Krieg in der Ukraine entwickelt hat, ist die Umsetzung der Klimaschutzziele bereits mit zahlreichen Konflikten verbunden. Dies gilt beispielsweise für den möglichen Konflikt zum Natur- und Vogelschutz beim Windenergieausbau, die überproportionale Kostenbelastungen einkommensschwacher Haushalte, Exklusionseffekte bei Förderprogrammen (z. B. für Elektrofahrzeuge), den Wegfall von Arbeitsplätzen durch klimawandelinduzierten Strukturwandel. Zudem stehen der Umsetzung der Klimaschutzziele hohe Zeitkonstanten gegenüber, die überwunden werden müssen. Beispiele hierfür sind lange Planungs- und Genehmigungszeiten, fehlende Handwerkskapazitäten, das Schaffen eines Level Playing Fields auf internationaler Ebene (d. h. faire Wettbewerbsbedingungen für die Industrie bei ungleichen Klimaschutzvorgaben) oder das Aufbrechen von Verhaltensroutinen). Damit ist klar: Klimaschutz ist ohnehin kein Selbstgänger.

Hinzu kommt infolge des kriegsbedingten Anstiegs der Energieträger- und Rohstoffpreise sowie drohender Versorgungsengpässe mit Nachdruck aktuell das Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit und Klimaschutz. Hierbei ist zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Effekten zu unterscheiden. Auf allen Zeitebenen wird bei genauerem Hinsehen aber klar, dass die konsequente Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen helfen kann, die hinzu gekommenen (bzw. sich zumindest verschärfenden) Herausforderungen zu bewältigen und sich dauerhaft robuster und resilienter aufzustellen:

Kurzfristig (2022 bis 2024):

  • Schon jetzt kommt es zu einer signifikanten preisgetriebenen Verschiebung im Bereich der Stromerzeugung von Erdgas zu Kohle sowie zu der Überführung von Steinkohlekraftwerken in die Netzreserve bzw. dem Verbleib von Braunkohlekraftwerken in der Sicherheitsbereitschaft.
  • Mit den von der Bundesregierung geplanten zusätzlichen Maßnahmen im Fall einer "Gasnotlage" (z. B. Preisaufschlag auf Gaskraftwerke) würde sich der Übergang von Erdgas auf Kohle noch einmal beschleunigen.
  • Insgesamt führt dies zu höheren CO2-Emissionen im Bereich der Stromerzeugung, die im europäischen Verbund aber durch das ETS (Europäisches Emissionshandelssystem) ausgeglichen werden. Allerdings könnte es bei einem Mangel an kostengünstigen Ausweichoptionen auf europäischer Ebene zu hohen CO2-Preisen kommen. Die hierdurch erhöhten Strompreise würden andererseits einen zusätzlichen Anreiz für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energien darstellen.

Mittelfristig (2025 bis 2030):

  • Für den Klimawandel sind nicht die CO2-respektiven Treibhausgasemissionen zu einem einzelnen Zeitpunkt relevant, sondern die kumulierten Emissionen über eine längere Zeitspanne. Sie bestimmen letztlich wie sich die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre entwickelt. Wichtig ist damit vor allem – nach Überwindung der Versorgungsproblematik – an dem geplanten Ausstieg aus der Kohleverstromung (der Koalitionsvertrag formuliert dazu "idealerweise 2030") bis zum Jahr 2030 festzuhalten sowie durch eine Beschleunigung der Energiewende, die über einen begrenzten Zeitraum zuvor zu hohen Emissionen wieder auszugleichen.
  • Nach Einschätzung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist eine vollständige Substitution der Erdgasimporte aus Russland (durch eine Kombination aus nachfrage- und angebotsseitiger Maßnahmen) bis Mitte/Ende 2024 mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich. Damit ist aber auch klar, dass es mittelfristig noch nicht um einen vollständigen Ausstieg aus der Nutzung von Erdgas geht (mit Bezug auf das Treibhausgasneutralitätsziel Deutschlands ist ein vollständiger Ausstieg – unterstellt man, dass kein großmaßstäblicher Einsatz von Carbon Capture and Storage Technologien im Verbund mit der Nutzung von Erdgas erfolgt – erst bis 2045 erforderlich), sondern um eine Reduktion der Erdgasnachfrage gegenüber heute und auch im Vergleich zu den in den maßgeblichen Transformationsstudien des letzten Jahres skizzierten Erwartungen zur Entwicklung des Erdgasverbrauchs.
  • In allen 2021 veröffentlichten großen Transformationsstudien (die analysieren, wie Deutschland das Treibhausgasneutralitätsziel bis 2045 erreichen kann), wird Erdgas eine zentrale Funktion als Brücke in ein vollständiges auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem zugeschrieben. Bis 2030 erwarten die Studien aus diesem Grund maximal einen Rückgang der absoluten Nachfrage nach Erdgas (gegenüber dem Stand des Jahres 2019) von 7 bis 18 Prozent, und auch das nur, wenn es zu einer maßgeblichen Ausschöpfung der Energieeffizienzpotentiale (vor allem im Bereich der Gebäudesanierung) kommt. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage, muss man nun sicher konstatieren, dass die "Brücke Erdgas schmaler und vermutlich auch kürzer" ausfallen muss als bisher angenommen. Für einige Branchen (z. B. die Stahlindustrie, wo Erdgas eine wichtige Übergangsfunktion für die Umsetzung wasserstoffbasierter Reduktionsverfahren einnimmt) bleibt die Brückenfunktion gleichwohl von immanent hoher Bedeutung.
  • Grundsätzlich kann der hohe Druck auf den Ersatz von Erdgas unter entsprechend förderlichen Rahmenbedingungen sich als "Booster" für die Umsetzung der Energiewende auswirken. Ob dies gelingen wird, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend wird vor allem sein, eine sozial-ökologische Balance hinzubekommen und damit eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für den Transformationsprozess abzusichern. Maßgeblich dafür ist aber auch, in wie weit durch die jetzt mit Blick auf den Ausgleich der Erdgasimporte aus Russland getroffenen Maßnahmen Lock-In-Gefahren auftreten, treibhausgasausstoßende Prozess längerfristig manifestieren. Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass es in Drucksituationen zu (zum Teil auch ungewollten) Fehlsteuerungen kommt und hierdurch neue Konflikte entstehen.
  • Lock-In-Gefahren auf der nationalen Ebene können u. a. durch die Förderung des Baus von LNG-Terminals entstehen, wenn diese ohne klare Regelungen versehen wird, die einen Übergang auf Wasserstoff zu einem bestimmten Zeitraum fest vorschreiben (die Bundesregierung sieht derartige Bedingungen als Grundlage für die Förderzusage allerdings vor). Lock-In-Gefahren können sich aber auch durch internationale Effekte einstellen, wenn auf globaler Ebene jetzt massiv in neue Erdgas-/Ölinfrastrukturen investiert wird (bzw. die substantielle Verlängerung der Laufzeit bestehender Strukturen angestrebt wird) und der Refinanzierungsdruck auf der Zeitachse zu Dumpingpreisen führen könnte, die Gaseinsparbemühungen konterkarieren. Vor allem die US-amerikanische Erdgas- und Ölindustrie nutzt den Krieg in der Ukraine offensichtlich bereits jetzt ganz massiv für Lobbyarbeit in diese Richtung.
  • Eine Fehlsteuerung könnte dadurch entstehen, wenn jetzt beispielsweise unreflektiert großvolumige und langfristig laufende LNG-Lieferverträge abgeschlossen werden, um den Kohleausstieg bis 2030 zu realisieren anstatt dafür beschleunigend auf die Umsetzung von Erneuerbare-Energien-Potentialen und Energieeffizienz einzuwirken. Dies gilt angesichts der schlechten Treibhausgasbilanz insbesondere für den Fall, dass das LNG aus "Fracking-Gas" aus den USA stammt.
  • Konflikte können zum Beispiel durch Konkurrenzsituationen entstehen. Beispielhaft dafür steht der zeitgleiche Blick auf Erdgasleitungen in Norddeutschland, die nun für den Anschluss der LNG-Terminals notwendig sind, aber auch dafür vorgesehen sind bzw. waren, einen Nukleus für die Umstellung auf eine Wasserstoffwirtschaft zu bilden (z. B. als Bindeglied für den Einstieg in eine offshore H2-Versorgung).

Langfristig (nach 2030):

  • Unter Berücksichtigung der o. g. Aspekte ergeben sich dennoch eher Chancen für weitgehende Synergieeffekte zwischen Klimaschutz und Versorgungssicherheit. Die zentralen Klimaschutzmaßnahmen Energieeinsparung, Energieeffizienz, Ausbau erneuerbarer Energien, Circular Economy, direkte und indirekte Elektrifizierung (u. a. über Wasserstoff/PtX) führen auch zu einer substantiellen Verringerung der Importabhängigkeit aus dem Ausland. Allerdings ist es weder zu erwarten noch sinnvoll, dass Deutschland energieautark wird. Die im letzten Jahr veröffentlichten Langfristszenarien kommen zu dem Ergebnis, dass die Importabhängigkeit im Rahmen der Umsetzung der Treibhausgasminderungsziele Deutschlands sowohl in Bezug auf die absoluten Größen, aber auch relativ gesehen, deutlich abnimmt. Während heute rund 70 Prozent der Primärenergie (vor allem Steinkohle, Erdgas, Erdöl) aus dem Ausland bezogen wird, liegt die Bandbreite in den Klimaschutzszenarien für 2045 zwischen 20 bis 40 Prozent. Dabei beschränkt sich der Import maßgeblich auf Wasserstoff und auf aus Wasserstoff abgeleitete Energieträger bzw. Grundstoffe für die Industrie. In den nächsten zwei Dekaden besteht damit die Chance (aber nach den Erfahrungen der Verletzlichkeit von Importstrukturen auch die Notwendigkeit) eine neue (robuste/resiliente/diversifizierte) Importstruktur aufzubauen.
    Je nach Ambitionsniveau des Ausbaus erneuerbarer Energien in Deutschland (inkl. offshore Standorte) kann der notwendige Importanteil gegenüber den zuvor genannten Zahlen für Wasserstoff auch noch deutlich absinken. Folgt man den aktuellen, noch einmal verschärften Vorgaben für den Ausbau erneuerbarer Energien aus dem Osterpaket der Bundesregierung, zeigen überschlägige Rechnungen, dass die Elektrolysekapazität im Jahr 2045 rund 50 GWel betragen könnte (Elektrolyse dient hier als sinnvolle Option den Überschussstrom aus erneuerbaren Energien aufzunehmen) und damit deutlich mehr als die Hälfte des heimischen Wasserstoffbedarfs in Deutschland abgedeckt werden könnte.
  • Synergieeffekte können sich aber auch in Bezug auf die Kostenbelastungen von einkommensschwachen Haushalten ergeben (allein der für die Wärmeversorgung aufzubringende Anteil des Haushaltseinkommens liegt bei Haushalten aus dem ersten und zweiten Einkommensdezil bei deutlich mehr als 10 Prozent), wenn es gelingt gerade die Wohnungen dieser Einkommensgruppe früh energetisch zu sanieren und damit den für die Wärmeversorgung notwendigen Anteil des Einkommens zu verringern.
  • Negative sich gegenseitig verstärkende Effekte können sich durch die Verlagerung von Wertschöpfungsketten ergeben. Die heute schon zu beobachtende preisgetriebene Abwanderung von Produktion ins Ausland (z. B. Ammoniakproduktion) könnte dauerhaft bestehen bleiben. Weitere Verlagerungen könnten sich in Regionen ergeben, die im Vergleich zu Deutschland über größere und bessere Bedingungen für die Nutzung von Wind- und Solarenergie verfügen (sogenannter Renewables Pull oder Green Leakage Effekt). Diesbezüglich wird es darauf ankommen, durch die Verbesserung anderer Standortfaktoren in intelligenter und effektiver Weise dagegenzuhalten.

Für die jetzige geopolitische Lage gibt es keine einfache Lösung, schon gar nicht, wenn man diese im Verbund mit den ebenso drängenden Klimaschutzanforderungen lösen möchte und auch muss. Es kommt daher darauf an, sich in systematischer und transparenter Weise mit potentiellen Zielkonflikten auseinanderzusetzen. Die nachfolgende Auflistung von Maßnahmen, die beide Herausforderungen gleichermaßen in den Blick nehmen, kann dafür eine Orientierung darstellen und helfen, integrative Ansätze zu verfolgen.

Notwendige Maßnahmen zur Überwindung der Zielkonflikte und für die integrative Umsetzung von Klimaschutz und Versorgungssicherheit (Auswahl, kein Anspruch auf Vollständigkeit)

  • Konsequentes Festhalten an der Umsetzung der Klimaschutzziele und der damit verbundenen Maßnahmen, d. h. vor allem deutlich beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien, Umsetzung einer Elektrifizierungs-, Energieeffizienz- und Energieeinsparoffensive, ernsthaftes Voranbringen einer Mobilitätswende und konsequente Fortsetzung der Industriesystemtransformation (inklusive Circular Economy).
  • Konsequente Überprüfung aller Maßnahmen zur Abdeckung der Erdgaslücke auf ihre kurz-, mittel- und langfristige Klimaschutzwirkung ➔ Vermeidung von ungewünschten Lock-In-Situationen und Fehlsteuerungen
  • Drastische Beschleunigung und Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ➔ zentrale Aufgabe des Sommerpaketes der Bundesregierung
  • Sozialpolitische Flankierung aller Maßnahmen unter Berücksichtigung der realen Bedürftigkeit, d. h. Zielorientierung statt Gießkanne (wie die Reduzierung der Kraftstoffpreise) und Vermeidung von Fehlanreizen (wie etwa die Pendlerpauschale, die mit der Höhe des Einkommens/des Steuersatzes zunimmt und einkommensschwache Haushalte schlechter stellt).
  • Empowerment der zentralen Umsetzungsakteure durch Schaffung einer Ermöglichungskultur z. B. für Kommunen (durch den Aufbau hinreichend schlagkräftigerer kommunaler Planungs- und Umsetzungsstrukturen) und für Verbraucher*innen (z. B. durch die Schaffung von hinreichend attraktiven Bedingungen für Verhaltensändern wie z. B. attraktive Radinfrastruktur).
  • Transparente Analyse der Wirkungen der notwendigen transformativen Maßnahmen auf Industriestrukturen, Wertschöpfung und Beschäftigung und pro-aktive Flankierung durch strukturpolitische Maßnahmen.
  • Maßnahmen zur Ansiedlung zentraler Produktionsstätten für kritische Schlüsseltechnologien und insbesondere Klimaschutztechnologien in Deutschland (mindestens Europa) wie: Solarzellen, Batterien, Elektrolyseure etc.
  • Breiter und ehrlicher gesellschaftspolitischer Diskurs über die notwendigen Maßnahmen und ihre Folgewirkungen sowie Darstellung des gesellschaftlichen Nutzens der Maßnahmen.
  • Organisation von Teilhabe und Beteiligung an Entscheidungsprozessen und Investitionen auf allen relevanten Ebenen (von Mieterstromprojekten bis Beteiligung der Kommunen an den Gewinnen von Windparks).
  • Sukzessiver Aufbau fairer Energie- und Wasserstoffpartnerschaften mit potentiellen Exportländern und enge Abstimmung des Vorgehens im Rahmen der europäischen Union.
  • (Deutliche) Forcierung der Bemühungen auf europäischer Ebene, stärker pragmatische Lösungen umzusetzen, um die notwendige Beschleunigung bei der Markteinführung/-durchdringung zentraler Strategien hinzubekommen. Beispiele:
  • Angepasstes Beihilferecht für die Förderung von Prozessinnovationen in der energieintensiven Industrie
  • Abschwächung der regiden Vorgaben (z. B. in Bezug auf Zusätzlichkeit, weitgehende Zeitgleichheit) von Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Elektrolyse für die Anerkennung als "grüner Wasserstoff"
  • Vermeidung kontraproduktiver Regelungen und negativer Anreizstrukturen wie etwa das "Ownership Unbundling" im Rahmen des Mitte Mai 2022 von der EU-Kommission veröffentlichten "Repower EU"-Plans. Der Plan sieht vor, dass Gasnetzbetreiber nicht zeitgleich im Besitz einer Erdgas- und Wasserstoffinfrastruktur sein dürfen. Damit fällt der Anreiz für die Gasnetzbetreiber weg, ihre Netze auf Wasserstoff umzustellen/umzurüsten, wenn der Effekt ist, dass diese das H2-Netz nach erfolgter Umstellung verkaufen müssen und auf ihrem auslaufenden Asset Erdgasnetz "sitzenzubleiben".

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