Vergleich der verschiedenen Methoden zur Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung nuklearer Anlagen in der Europäischen Union

  • Projekt-Nr.3224
  • Laufzeit 01/2006 - 01/2007

Sowohl in den einzelnen Mitgliedstaaten als auch auf europäischer Ebene sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um zu gewährleisten, dass Mittel zur Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung im Kernenergiebereich in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, wenn sie benötigt werden. Außerdem sollte die Transparenz durch verstärkten Informationsaustausch und Berichterstattung erhöht werden. Dies sind die Ergebnisse einer umfassenden Analyse der verschiedenen Finanzierungssysteme in der Europäischen Union, die das Wuppertal Institut und seine Projektpartner im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt hat.
Die Europäische Kommission schätzt, dass etwa ein Drittel der etwa 145 laufenden Kernkraftwerke in der Europäischen Union bis zum Jahr 2025 stillgelegt werden. Dies wird den Rückbau, die Dekontamination und Zerlegung dieser nuklearen Installationen erfordern als auch Maßnahmen zum Umgang mit den radioaktiven Abfällen und den abgebrannten Brennelementen. In den Mitgliedstaaten existieren unterschiedliche Systeme, wie die Kosten dieser Aktivitäten geschätzt und gesteuert, wie Mittel zu ihrer Finanzierung angesammelt und die existierenden Fonds verwaltet und geleitet werden sowie was mit den angesammelten Mitteln passiert bis sie für ihren eigentlichen Zweck benötigt werden.
Das Wuppertal Institut und seine Projektpartner haben im Auftrag der Europäischen Kommission eine umfassende Analyse der finanziellen Konsequenzen und Risiken der unterschiedlichen Finanzierungssysteme aus vier Perspektiven vorgenommen: aus der Steuerungs-, der Rechnungsführungs-, der Wertermittlungs- und der Investitionsperspektive. Außerdem wurden die rechtlichen Aspekte der Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung im Kernenergiebereich auf EU-Ebene untersucht.
Hierauf aufbauend werden Empfehlungen abgeleitet, wie gewährleistet werden kann, dass Finanzierungsmittel in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, wenn sie benötigt werden. Die Empfehlungen richten sich zum einen an die Adresse der Mitgliedstaaten. Zum anderen wird aufgezeigt, was heute bereits auf europäischer Ebene in die Wege geleitet werden sollte. Außerdem werden Vorschläge unterbreitet, wie eine weitergehende Harmonisierung auf europäischer Ebene erreicht werden kann, falls dies als notwendig erachtet wird. Zusammen mit den Empfehlungen enthält der Bericht konkrete Vorschläge, wie die Transparenz durch verstärkten Informationsaustausch und Berichterstattung erhöht werden kann.



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