BayPot2030

Quantifizierung der Treibhausgas-Minderungspotenziale möglicher klimaschutzpolitischer Maßnahmen in Bayern

  • Projekt-Nr.152710
  • Laufzeit 11/2021 - 03/2022

Im Auftrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag haben Forschende des Wuppertal Instituts wissenschaftlich überprüft, wie viele Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2030 bestimmte landespolitische Klimaschutz-Maßnahmen potenziell einsparen können. Die Studie "Quantifizierung der Treibhausgas-Minderungspotenziale möglicher klimaschutzpolitischer Maßnahmen in Bayern für das Jahr 2030" schätzt dabei sowohl die Effekte der Maßnahmen auf die insgesamt verursachten Treibhausgas-Emissionen (Verursacherprinzip) als auch auf die in Bayern selbst statistisch erfassten Emissionen (Quellenprinzip) ab.
Die Maßnahmen adressieren die folgenden fünf Bereiche:

  • Gebäude und Verkehrsmittel im Besitz der öffentlichen Hand
  • Ausbau der Windenergie und Photovoltaik
  • Energieeffizienz im Gebäudesektor
  • Energieeffizienz und Verkehrsverlagerung im Transportsektor
  • Landwirtschaft und Landnutzung

Zwei Beispiele der untersuchten Maßnahmen sind Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den Bau neuer Windenergieanlagen und eine stärkere Nutzung des industriellen Abwärmepotenzials.

Da die zukünftig erzielbaren Treibhausgas-Minderungen einzelner Maßnahmen aufgrund einer Vielzahl an nicht exakt vorhersehbaren Einflussfaktoren unsicher sind, leiten die Wissenschaftler*innen für jede Maßnahme eine niedrige, eine mittlere und eine hohe Abschätzung der im Jahr 2030 zu erwartenden Emissionsreduktionen ab. Die für die Quantifizierungen getroffenen Annahmen zur zukünftigen Entwicklung der relevanten Einflussfaktoren wurden im Projektbericht transparent aufgeführt und unter der Grundannahme getroffen, dass in Deutschland die derzeitigen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung für das Jahr 2030 erreicht werden.

Die insgesamt durch alle untersuchten Maßnahmen möglichen Emissionsreduktionen summierten die Forschenden schließlich auf. Dabei haben sie Doppelzählungen von Emissionsminderungen vermieden, indem sie Wechselwirkungen zwischen den Maßnahmen berücksichtigten. Anschließend diskutierten sie auf Grundlage der ermittelten Emissionsreduktionen, welchen Beitrag die betrachteten Maßnahmen leisten können, um das derzeitige Klimaschutzziel des Freistaats bis 2030 (Minderung der Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990) zu erreichen.


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