UmsArt9

Umsetzung der Energieeinspar-Anforderungen im Wohngebäudebestand nach Art. 9 (2) EPBD

  • Projekt-Nr. 253707
  • Laufzeit 02/2025 - 12/2025

Am 24. April 2024 trat die überarbeitete EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD) in Kraft. Eine der wichtigsten Neuerungen ist Art. 9 (2): Er verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, den Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands bis 2030 um mindestens 16 Prozent zu senken – und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent im Vergleich zu 2020. Davon sollen mindestens 55 Prozent durch die Renovierung der 43 Prozent ineffizientesten Wohngebäude (Worst-Performing Buildings, kurz WPB) erreicht werden.

In der vorliegenden Studie haben die Forschenden untersucht, wie sich diese Anforderungen in Deutschland klimapolitisch zielsicher, energiepolitisch sinnvoll und zugleich sozial gerecht umsetzen lassen. Auf Basis aktueller Szenarioanalysen stellten sie zunächst fest: Nicht nur zum Erreichen der Energieeinspar-Ziele nach Art. 9 (2) EPBD ist es erforderlich, zusätzliche Maßnahmen in einem ambitionierten Politik-Mix umzusetzen, sondern auch für alle anderen Ziele der Energie- und Klimapolitik. In der Studie schlagen die Wissenschaftler*innen eine Methode vor, um die WPB zu identifizieren. Mittels Auswertung der deutschen Gebäudetypologie liefert sie eine erste Berechnung für den Schwellenwert, oberhalb dessen ein Gebäude als WPB definiert wird. Auf der Basis schlagen die Forschenden ein Verfahren vor, so dass sich für jedes Gebäude bestimmen lässt, ob es zu den WPB gehört oder nicht.
Darüber hinaus analysierten die Forschenden mögliche Maßnahmen zur Zielerreichung: eine zielgenaue Verbesserung der finanziellen Förderung und des Mietrechts, flächendeckende One-Stop-Shops – die praxisnahe Unterstützung anbieten, um energetische Sanierungsmaßnahmen schneller und kosteneffizienter umzusetzen –, sowie Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz einzelner Gebäude.

Auch wenn die Mindestvorgaben aus praktischen Gründen nur für Wohngebäude oder Wohnungen bei Eigentumsübergang und Mehrfamilienhäuser in einem alleinigen Eigentum eingeführt würden, ließen sich dadurch mittels wirtschaftlicher Investitionen bis 2035 in Relation zum Verbrauch des Gesamtbestands rund zehn Prozent der Heizenergie einsparen.


Weitere Projektinformationen

Downloads


Cookie-Einstellungen

Cookies helfen uns, die Website für Sie ständig zu verbessern. Mit dem Klick auf den Button "Zustimmen" erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Für weitere Informationen über die Nutzung von Cookies oder für die Änderung Ihrer Einstellungen klicken Sie bitte auf Mehr über die Verwendung und Ablehnung von Cookies.