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ACRP6 - Human Rights Accountability of the EU and Austria for Climate policies in Third Countries and their possible Effects on Migration

  • Projekt-Nr.250064
  • Laufzeit 03/2014 - 07/2016

Klimapolitische Maßnahmen können Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben, wenn die Rechte der betroffenen Bevölkerung nicht berücksichtigt werden. Klimaschutzprojekte in den sogenannten Entwicklungsländern werden oft von Industrieländern finanziert und/oder umgesetzt. Das Projekt untersuchte die Verantwortung der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedsländer in Bezug auf negative Folgen von Klimaschutzmaßnahmen in Drittländern, an denen sie beteiligt sind.

Kern der Studie waren drei Fallstudien zu Projekten im Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls. Vorangegangene Studien kamen zum Ergebnis, dass die meisten Gastgeberstaaten Projekte nicht eingehend prüfen und die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung oft mangelhaft ist. Diese Punkte werden von den Fällen unterstrichen, die in diesem Projekt untersucht wurden, zwei Wasserkraftprojekte in Barro Planco, Panama, und Bujagali, Uganda, sowie ein Geothermieprojekt in Olkaria, Kenia. In allen drei Fällen bestehen Konflikte zu Umsiedlungen und daraus folgenden Beeinträchtigungen der Lebensumstände sowie Defizite in der Einbeziehung der lokalen Bevölkerung und in der Folgenabschätzung.

Die Frage der Verantwortlichkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten für Menschenrechtsverletzungen in diesem Kontext ist besonders herausfordernd. Zwar ist in diesem Zusammenhang schwer zu argumentieren, dass extraterritoriale Staatenpflichten vorliegen, diese spielen jedoch eine wichtige Rolle, um festzulegen, welches Verhalten von Staaten erwartet wird. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung, von Verhalten abzusehen, das den Genuss der Menschenrechte außerhalb ihres Territoriums beeinträchtigt.

Um negative Folgen zukünftiger Projekte zu verhindern, sollten internationale Klimaschutzmechanismen alle Projekte einer Menschenrechtsverträglichkeitsprüfung unterziehen und klare Vorgaben für die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung berücksichtigen. Während der gesamten Projektlaufzeit sollten auch die sozio-ökonomischen Auswirkungen überwacht werden. Darüber hinaus sollte das Klimaregime einen institutionellen Beschwerdemechanismus auf internationaler Ebene einrichten und zudem von besonders risikoreichen Projekten verlangen, ein Beschwerdeverfahren auf Projektebene einzurichten.



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