Der Forschungsansatz des Wuppertal Instituts ist transdisziplinär und praxisorientiert – mit Fokus auf nachhaltige Transformation. Durch enge Kooperation mit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft entstehen anwendbare Lösungen. Dabei werden die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und die Transparenz und Qualität der Forschung gewährleistet.
Dazu entwickeln die Forschenden wissenschaftsbasierte Lösungen für ökologische, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Herausforderungen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, folgt das Institut festen Grundsätzen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Diese Grundsätze sind ein integraler Bestandteil der Forschungsarbeit und unterstützen die am Institut tätigen Wissenschaftler*innen dabei, den hohen qualitativen und ethischen Ansprüchen gerecht zu werden und wissenschaftliches Fehlverhalten zu vermeiden. Das Institut orientiert sich dafür an der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Bergischen Universität Wuppertal. Grundlage hierfür sind die "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Als Ansprechpersonen zum Thema der guten wissenschaftlichen Praxis stehen am Wuppertal Institut PD Dr. Peter Viebahn und Dr. Jola Welfens allen Forschenden als Ombudspersonen zur Verfügung. Gemäß § 4 der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Bergischen Universität Wuppertal beraten sie unabhängig und vertraulich zu allen Inhalten, die Gegenstand dieser Ordnung sind. Hinweisgebende als auch betroffene Personen können sich bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten jederzeit direkt und vertraulich an sie wenden.
Weiterführende Informationen zu Ombudsarbeit finden sich auf der Website des Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland.
Die wissenschaftliche Qualitätssicherung am Wuppertal Institut erfolgt regelmäßig durch ein innerhalb der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft (JRF) abgestimmtes Evaluationsverfahren. Diese unabhängige Begutachtung überprüft sowohl die Qualität und Relevanz unserer Forschung als auch die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis und die methodischen Standards. Die Evaluation dient damit der kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer wissenschaftlichen Arbeit und trägt dazu bei, hohe Standards sicherstellen zu können. Das Evaluierungsverfahren ist ein mehrstufiger Prozess, an dessen Anfang ein Eigenbericht des Instituts steht, der anhand eines in der JRF abgestimmten und einheitlichen Fragenkatalogs entwickelt wird, und an dessen Ende der Evaluationsbericht der externen Gutachter*innen nach einer Vor-Ort-Begehung steht.
Weitere Informationen zum Verfahren finden sich auf der Website der JRF.
Das Wuppertal Institut ist Mitglied in der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft (JRF) und Teil der Ethikkommission der Gemeinschaft, die sich 2023 konstituiert hat. Die Kommission gibt zu geplanten und laufenden Vorhaben und Projekten Empfehlungen, die zwar nicht bindend sind, aber einen orientierenden Charakter haben. Eingerichtet wurde die Ethikkommission auf Wunsch der JRF-Mitglieder und durch Beschluss der Mitgliederversammlung, um einerseits eine Lücke in der Absicherung der eigenen Forschung zu schließen und anderseits der immer häufiger vorkommenden Anforderung von Zuwendungsgebern nach einem grundsätzlichen Zugang zu einer Ethikkommissionen gerecht zu werden. Die Kommission arbeitet nach dem Subsidiaritätsprinzip, sie begutachtet also Vorhaben, die nicht durch andere Stellen – etwa Universitäten, institutseigene Ethikkommissionen – begutachtet werden können. Die Ethikkommission ist in der Satzung der JRF verankert. Zudem gibt es eine eigene Satzung der Ethikkommission und eine Geschäftsordnung, die weitere Details regelt.
Weitere Informationen befinden sich auf der JRF-Internetseite.
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